Rückruf beim Auto: Ab in die Werkstatt
- Das Wichtigste über Auto-Rückrufe auf einen Blick:
- 1. Wann wird ein Rückruf ausgelöst?
- 2. Wie erfährt man von einer Auto Rückrufaktion?
- 3. War mein Gebrauchtwagen von einer Rückrufaktion betroffen?
- 4. Welche Ansprüche habe ich?
Der weltweit größte Autorückruf wurde aufgrund mangelhafter Airbags von Takata ausgelöst. Die Rückrufaktion startete zuerst vor zehn Jahren und zieht sich bis heute, weil immer wieder neue Problemfälle auftauchen. Jetzt sind erneut 30 Millionen Fahrzeuge betroffen. Grund: Der Airbag-Gasgenerator funktioniert nicht einwandfrei. Nun überprüfen zwölf betroffene Automobilhersteller, ob und welche Modelle ihrer Marke in die Werkstatt müssen. Denn der Fehler hat nach Medienberichten bereits 25 Menschenleben gekostet. Die Zahlen stellen klar, dass man Rückrufe nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.
Nicht immer ist ein Rückruf so dramatisch, aber dennoch ernst zu nehmen. Spätestens seit dem Dieselskandal kennt man in Deutschland die Folgen eines Rückrufs. Knapp 2,5 Millionen Automobile von Volkswagen waren hierzulande von der sogenannten Schummel-Software betroffen. Sie mussten nach dem Beschluss des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in die Werkstätten.
Das Wichtigste über Auto-Rückrufe auf einen Blick:
✔ Die Zahl der Rückrufe steigt seit Jahren ✔ Bei Gebrauchtwagen sollte man proaktiv recherchieren, ob das Auto vom Rückruf betroffen war ✔ Bei Sicherheitsrisiko veranlasst das KBA den Rückruf. Der/die Fahrzeughalter*in wird per Post unterrichtet und muss mit dem Fahrzeug in die Werkstatt ✔ Die Medien werden informiert und berichten ✔ Es gibt „Stille Aktionen“ – Rückrufe, von denen die Halter*innen nichts mitbekommen. Aber nur dann, wenn der Grund nicht sicherheitsgefährdend ist ✔ Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Fahrtkosten besteht nicht. Schadenersatz ist selten
1. Wann wird ein Rückruf ausgelöst?
Die rechtliche Grundlage für Rückrufe ist in Deutschland im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verankert. Im Automobilbereich nehmen sie laut KBA-Statistik seit 2014 beständig zu. 2018 wurde ein Höchststand bei den Betriebsunterbrechungen, sprich Entzug der Betriebserlaubnis, markiert, da die Halter*innen trotz Gefährdungspotenzial den Aufforderungen des Automobilherstellers in die Werkstatt zu kommen, nicht gefolgt sind. Im Rekordjahr 2018 wurden 146.000 Fahrzeuge seitens des KBA den örtlichen zuständigen Zulassungsbehörden zur Stilllegung gemeldet.
Ein öffentlicher Rückruf im Sinne des Gesetzes wird ausgelöst, wenn die Sicherheit von Menschen in Gefahr ist. Dann veranlasst das KBA den Rückruf. In diesen Fällen handelt es sich meist um Probleme mit den Bremsen, dem Lenkmechanismus oder den Airbags. Grundsätzlich läuft es dann so ab, dass die Flensburger Behörde und die Automobilhersteller gemeinsam festlegen, was ausgetauscht oder nachjustiert werden muss.
2. Wie erfährt man von einer Auto Rückrufaktion?
Erkennt ein Automobilhersteller Produktmängel, ist er angehalten, die betroffenen Modelle in die Werkstätten zu rufen, steht im Verhaltenskodex. Gibt es eine Rückholaktion aufgrund eines Sicherheitsrisikos, wird zunächst über die Medien informiert. Um die Halter*innen direkt zu benachrichtigen, schreibt das Kraftfahrt-Bundesamt oder der jeweilige Automobilhersteller der/die Eigner*in an, die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des KBA erfasst sind.
Handelt es sich um einen nicht sicherheitsrelevanten Mangel, können die Autohersteller einen freiwilligen Rückruf durchführen und auf ihre eigenen Daten zurückgreifen. Die Autoproduzenten verkaufen das dann möglicherweise als Serviceaktion. Oder der Mangel wird bei einem sogenannten stillschweigenden Rückruf bei einem anstehenden Werkstatttermin abgestellt. Die Arbeiten werden dann häufig auf der Rechnung als kostenlose Position angegeben.
Doch auch der/die Autofahrer*in hat im Falle eines KBA-Rückrufs Pflichten. Die Autofahrer*innen müssen in die Werkstatt. Passiert das nicht, besteht die Gefahr der Stilllegung. Bevor es jedoch soweit kommt, werden drei weitere Aufforderung per Brief an den/die Halter*in gesendet.
3. War mein Gebrauchtwagen von einer Rückrufaktion betroffen?
Doch woher weiß man bei einem Auto aus zweiter Hand, ob das Fahrzeug von einem Rückruf betroffen war? Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Sofern verfügbar, findet man bei CARFAX Informationen zur Vorgeschichte von Gebrauchtwagen aus 20 EU-Ländern oder der USA. In der Vita sind auch Rückrufe dokumentiert. Darüber hinaus gibt es dazu in Deutschland Datenbanken, zum Beispiel:
Die des Kraftfahrt-Bundesamts
Die der einschlägigen Auto-Magazine wie die „AutoZeitung“ unter https://www.autozeitung.de/rueckrufaktionen
Beim ADAC
Wer sichergehen will, kann sich bei seiner Werkstatt erkundigen. Die können - wie bei CARFAX – anhand der Fahrgestellnummer erkennen, ob das Auto von einem Rückruf betroffen war und ob der Mangel beseitigt wurde. Das wird in der Regel auch im Scheck- bzw. Serviceheft notiert. Mitunter ist auch ein Farbklecks neben der Fahrgestellnummer die Kennzeichnung dafür, dass das Fahrzeug wegen eines Rückrufs zur Reparatur war.
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4. Welche Ansprüche habe ich?
Rechtlich gesehen hast du nur innerhalb der Garantie- oder Gewährleistungsfrist einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Dass man nach Ablauf finanziell für die Fehler der Produzenten geradestehen muss, ist selten der Fall. Meistens zahlen die Hersteller die Reparaturrechnung aus Kulanz. Man will ja die Kunden und Kundinnen nicht vergraulen. Ist nachweislich der Autobauer schuld, kann man den Betrag und vielleicht auch einen Schadenersatz einfordern. Beim Dieselskandal klagten dafür rund 400.000 Eigner und Eignerinnen gegen Volkswagen.
Schadenersatzansprüche hat der/die Autofahrer*in nur dann, wenn das Problem zu einem Unfall geführt hat, beziehungsweise vorsätzlich seitens des Autobauers verursacht wurde. Oder wenn der Hersteller darüber wissentlich nicht rechtzeitig informiert hat. Wie eben im Falle des Dieselskandals, wo der Informationszeitpunkt Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen war.
Ein Rückruf, ob aus schwerwiegenden Gründen oder aufgrund eines Servicegedankens, sind aber immer mit Aufwand für den/die Kunden*in verbunden. Einen Leihwagen gibt es für die Zeit der Reparatur nicht. Noch nicht einmal die Anfahrtskosten werden ersetzt. Verhandelbar ist das nur in dem Moment, wenn die Schuld nachweislich beim Automobilproduzenten liegt, wie im Fall von VW.