Auto gebraucht kaufen – was beachten?
- 1. Checkliste Autokauf
- 2. Autokauf Checkliste Probefahrt
- 3. Auto Kaufvertrag – das wichtigste auf einen Blick
- 4. Worauf noch achten beim Gebrauchtwagenkauf?
- 5. Gebrauchtwagenkauf vom Händler oder von privat?
- 6. Achtung: der Gewährleistungstrick
- 7. Muss beim Autokauf ein aktueller TÜV vorliegen?
- 8. Was muss ich bei der Bezahlung beachten?
- 9. Worauf muss ich beim Gebrauchtwagenkauf aus dem Ausland achten?
Zum Gebrauchtwagenkauf gehören viel Recherche, fundierte Fragestellungen, Verhandlungsgeschick und eine obligatorische Probefahrt dazu. Wie gehst du an den Autokauf am besten heran?
Die meisten Autokäfer wissen schon, welches Fahrzeug sie kaufen wollen. Dennoch lohnt es sich, Tests und Erfahrungen zu diesem Modell durchzulesen. ADAC, Mobile.de, Motor Talk und autoplenum sind gute Quellen. Ob der Wagen zu einem fairen Preis verkauft wird, kannst du herausfinden, indem du auf dem einschlägigen Gebrauchtwagenbörsen die Angebote vergleichst. In unserem Artikel mit Verkaufstipps haben wir dafür eine Anleitung. Hast du schon konkrete Fahrzeuge im Auge, gehst du am besten wie folgt vor.
1. Checkliste Autokauf
Tipp 1: Prüfe den Verkäufer auf Glaubwürdigkeit vorab
Kaufst du beim Autohändler, kannst du nach Bewertungen suchen, denn als Unternehmen wurde er sicherlich von seinen ehemaligen Kunden bewertet. Erfahrungsberichte gibt es zahlreich auf Google, mobile.de und AutoScout24, sowie auf Motor Talk. Bei Privatpersonen kannst du einfach nach dem Namen, dem Ort und den dir bekannten Kontaktdaten googeln. So kannst du legal herausfinden, mit wem du es potenziell zu tun bekommst.
Tipp 2: Mache den Import-Check
Sofern dir die Fahrgestellnummer bekannt ist, kannst du die Identität des Fahrzeugs mit CARFAX prüfen und so gegebenenfalls erfahren, ob es sich um einen Reimport handelt. Das ist nur moglich, wenn uns die entsprechenden Daten vorliegen. Manchmal wissen es die Verkäufer*innen selbst nicht. Wenn du unseren CARFAX Bericht kaufst, erhältst du zusätzlich Informationen zum Kilometerstand, Inspektionen und sogar eventuellen Unfällen, ebenfalls sofern verfügbar. Natürlich informieren wir dich vorab, ob wir Daten zu dem Gebrauchtwagen deiner Wahl haben. Einen Beispielbericht von CARFAX findest du hier. Bitte beachte, dass kein Historienbericht je vollstandig sein kann, deshalb empfehlen wir immer, eine Probefahrt zu machen und einen Experten hinzuzuziehen.
Tipp 3: Stelle wichtige Fragen noch vor Besichtigung
Ein Anruf bei/m Verkäufer*in ist wichtig, aber welche Fragen solltest du beim Gebrauchtwagenkauf stellen? Wir haben eine Liste der Dinge, die du schon vorab klären kannst:
Ist das Fahrzeug unfallfrei?
Welche Mängel hat das Auto?
Hat das Auto einen TÜV und wann ist er wieder fällig?
Ist das Fahrzeug Scheckheft gepflegt?
Sind alle Fahrzeugpapiere vorhanden?
Ist die Betriebsanleitung noch da?
Sind alle Schlüssel vorhanden?
Was wurde am Fahrzeug noch gemacht und gibt es eine Dokumentation dazu?
Gibt es Winter/Sommerreifen dazu?
Ist es ein Raucherauto?
Gibt es im Verkäufer*inhaushalt Tiere?
Beim Kauf vom Händler lohnt es sich, nach Zusatzleistungen zu Fragen, wie Inspektion, Aufbereitung, Tank- oder AdBlue-Nachfüllung und so weiter. Am Telefon kannst du einige dieser Fragen auch auslassen, denn viele Sachen kann man vor Ort besser klären.
Tipp 4: Prüfe die wichtigsten Fahrzeugdokumente
Diese Papiere sollten beim Gebrauchten deiner Wahl vorhanden sein:
Veräußerungsanzeige
Fahrzeugbrief und -schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
HU-Bericht und die AU-Bescheinigung
Serviceheft (wenn nicht digital geführt) sowie nach Möglichkeit die Reparaturrechnungen
CoC Zertifikat
💡 Tipp: Es ist sinnvoll, eine Kopie der Anzeige bei den Fahrzeugdokumenten aufzubewahren. Das hilft bei Rechtsstreitigkeiten.
2. Autokauf Checkliste Probefahrt
Der Anruf ist getätigt und ein Besichtigungstermin steht. Jetzt ist es Zeit, dich auf die Probefahrt vorzubereiten. Selbst wenn du kein technisches Genie bist, kannst du bei einer Ausfahrt herausfinden, ob das Auto und du eine Verbindung eingehen solltet. Vor dem Start müssen allerdings einige Dinge organisiert und geklärt werden.
Checkliste vor der Probefahrt:
Vereinbare die Probefahrt nach Möglichkeit nicht während der Hauptverkehrszeiten und überlege die Strecke vorher. Google Maps sind dafür ein hilfreiches Tool.
Achte auf die Wettervorhersage, bei Nebel, Schnee oder Gewitter solltest du den Termin verschieben.
Finde eine/n Co-Piloten*in. Am besten wäre ein technisch-kompetenter Auto-Freak. Aber auch ein Laie auf dem Beifahrersitz kann während der Probefahrt die Funktionsfähigkeit der Klimaanlage, des Radios oder des USB-Anschlusses testen.
Prüfe, ob das Auto von den Abmessungen her in deine Garage passt. Möglicherweise steht irgendwo etwas ab, das das Einparken erschwert oder die Übersicht ist nicht gut genug und die Parksensoren fehlen.
Bei einer Probefahrt mit einem E-Auto prüfe vorher den Ladestand der Batterie. Hängt das Fahrzeug noch an der Ladesäule, kannst du meist mit dem Schlüssel (Steckersymbol) das Ladekabel entriegeln.
Prüfe die Papiere, denn ohne die notwendigen Dokumente solltest du auf keinen Fall losfahren. So kannst du noch einmal die Zulassungsdaten checken und prüfst, ob das Auto zugelassen und versichert ist. Wird der Gebrauchtwagen im Auftrag verkauft, sollte eine Vollmacht vorliegen.
Kläre die Haftungsfrage. Normalerweise gilt: Bei nicht grob fahrlässig verschuldeten Unfällen übernimmt die Haftpflicht des/r Fahrzeughalters*in die Schäden an beteiligten Fahrzeugen (es sei denn Probefahrten sind in der Police vertraglich ausgeschlossen). Beulen am Auto, das man Probe fährt, sind nicht abgedeckt. Darum ist es wichtig, vor der Probefahrt nachzusehen, ob Dellen oder Kratzer vorhanden sind. Beim Autohandel gilt in puncto Haftung in der Regel eine „stillschweigende Haftungsfreistellung“ zugunsten des/ Probefahrers*in, heißt es bei der Allianz direct. Doch die kann das Autohaus zurücknehmen und muss dich darüber informieren. Optimal wäre eine schriftliche Vereinbarung vor der Probefahrt, welcher Versicherungsschutz greift.
Notiere die Kontaktdaten, falls sie von dem Inserat abweichen sollten. Wirst du in einen Unfall verwickelt, solltest du neben dem üblichen Prozess (Unfallstelle sichern, Hilfe leisten, Polizei informieren etc.) eine Kontaktnummer des/r Verkäufers*in zur Hand haben, um ihn/sie umgehend zu informieren. Es könnte zudem der Fall eintreten, dass ein älteres Fahrzeug mit einer Panne liegen bleibt (das wäre dann auch ein Hinweis, ob man das Auto kaufen sollte oder nicht).
Sind die organisatorischen Sachen einmal geklärt, ist das Auto selbst an der Reihe. Aber wie kann ein Laie ein Fahrzeug ohne Fachkenntnisse überprüfen? Natürlich gibt es Möglichkeiten, von Profis das Auto testen zu lassen. Die Dekra bietet das beispielsweise an. Für den ersten Eindruck reicht es, wenn man einige Punkte selbst abarbeitet.
Checkliste für das Auto während der Probefahrt:
Startverhalten: Achte darauf, dass der Motor nicht vorher warmgefahren wurde. Wenn ein Auto nämlich Mucken beim Start macht, zeigen sich die bei einem sogenannten Kaltstart.
Schaltung/Getriebe: Reagiert die Kupplung noch? Das merkst du bei einem Auto mit Handschaltung beim Kommenlassen der Kupplung. Verhält sich das Fahrzeug beim Anfahren ruppig, riecht es beim Gangwechsel komisch oder macht das Autos beim Schalten Geräusche, könnte bald ein Kupplungstausch fällig sein. Bei einem Automatikgetriebe kannst du darauf achten, wie schnell es reagiert und ebenso auf die Geräusche. Zudem ist ein Kickdown-Test wichtig. Wenn du das Gaspedal schnell und stark durchdrückst, muss das Getriebe sofort in einen niedrigeren Gang schalten, um das Auto zu beschleunigen. Jedes andere Verhalten ist bedenklich.
Bremsverhalten: Bremsen auszutauschen ist kostspielig, darum ist ein Bremstest wichtig. Also mal ordentlich in die Eisen steigen und auch mal eine Vollbremsung einlegen. Du merkst direkt, ob die Geschwindigkeit zügig gedrosselt wird. Die Vollbremsung sollte bei einem Tempo zwischen 30 km/h und 40 km/h erfolgen (natürlich nur auf einer geraden Strecke, auf der kein dichter Verkehr herrscht). Nach maximal einem Drittel des Pedalweges muss der Widerstand zu spüren sein. Vibriert das Lenkrad und hört man den Bremsvorgang deutlich, dürfte bald ein Werkstattbesuch anstehen. Das gilt auch dann, wenn das Auto beim Bremsen in eine Richtung zieht.
In der Spur bleiben: Es gibt einen einfachen Test. Wenn man das Lenkrad loslässt und das Auto zur einen oder anderen Seite zieht, könnte die Spureinstellung nicht stimmen. Das muss nach Ende der Probefahrt mit dem/der Verkäufer*in geklärt werden. Dahinter könnte nämlich ein Unfallschaden stecken.
Tempowechsel: Tempo machen, reicht nicht, um das Fahrverhalten zu testen. Wichtiger ist eine Langsamfahrt auf einer Buckelpiste. Hörst du hier etwas klappern? Oder federt das Auto Schlaglöcher unzureichend ab? Da könnten die Fahrwerksfedern zum Austausch anstehen. Das kann passieren, denn das sind klassische Verschleißteile. Doch das ist nicht umsonst und fällt mitunter nicht unter die Gewährleistung.
Funktionen durchtesten: Ob Scheibenwischer, Blinker, Fernlicht oder die Assistenzsysteme, das, was der Beifahrer aus seiner Position nicht testen kann, überprüft der Lenker.
Bei E-Autos sollte man bei der Probefahrt beobachten, wie schnell sich die Batterie entleert, wenn das Radio, die Heizung oder die Klimaanlage laufen. Das ist im Winter ein wichtiger Punkt, denn das gibt Hinweis auf die tatsächliche Reichweite. Bei einem gebrauchten Elektroauto kannst du dich nicht mehr auf die Herstellerangaben verlassen.
3. Auto Kaufvertrag – das wichtigste auf einen Blick
Der Kaufvertrag eines Gebrauchtfahrzeugs unterliegt keinen formellen Regeln. Er kann auch handschriftlich oder gar mündlich erstellt werden. Man unterscheidet zwei Vertragsarten:
Vertrag mit einem Unternehmen (Autohändler)
Vertrag mit einer Privatperson
Liegt der Vertrag vor, sollte man ihn sehr sorgfältig lesen. Das scheint zwar selbstverständlich, aber in der Aufregung übersieht man oft wichtige Punkte. Es gilt: Zeit nehmen fürs Lesen und Verstehen. Ist ein Passus unklar, solltest du fragen. Denn das kostet nichts. Kommt das Auto von einem/r ausländischen Verkäufer/in, solltest du ein fremdsprachiges Vertragsdokument aus Verständnisgründen immer übersetzen lassen.
Im Kaufvertrag sollte auch erklärt werden, wie eine mögliche Mehrwertsteuer behandelt wird. Wenn keine anfällt, sollte auch das drinstehen.
Wichtig ist, dass der/die Verkäufer*in im Kaufvertrag dieselbe Person ist, die in den Zulassungspapieren genannt wird. Verkauft ein Autohaus im Auftrag eines/r Kunden*in, muss eine Vollmacht des/der Kunden*in vorliegen.
Möchtest du die Sache selbst in die Hand nehmen, haben wir hier einen Beispielvertrag für deinen Autokauf vorbereitet
für den privaten Verkauf eines gebrauchten und privat genutzten Fahrzeuges
Grundsätzlich muss ein Auto Kaufvertrag folgende Punkte enthalten:
Die persönlichen Daten der Vertragsparteien, idealerweise inklusive der Ausweisnummern
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer)
Fahrzeugbeschreibung: Marke, Modell, Bauart, Farbe, Motor, Kilometerstand, Sonderausstattung und Zubehör
Das Datum und die Uhrzeit der Übergabe
Auflistung bestehender Schäden oder Fahrzeugmängel. Den Verkäufer treffen hierbei verschiedene Aufklärungspflichten. Zum Beispiel muss der/die Verkäufer*in deine konkreten Fragen immer vollständig und richtig beantworten. Angaben „ins Blaue hinein“ genügen nicht. Ohne dass du nachfragst, muss der/die Verkäufer*in über folgendes aufklären:
Unfallschäden (nicht: Bagatellschäden)
Vorherige Mietwagennutzung
Eigene Reparaturen durch den/die Verkäufer*in
Das Fehlen deutscher Fahrzeugpapiere
Mögliche Re-Import Eigenschaft
Der Gebrauchtwagenhändler muss noch vor dem Verkauf einen vorherigen Import von einem fliegenden Zwischenhändler angeben und eine nicht erfolgte Untersuchung auf Unfallschäden ebenso.
Ist das Auto noch auf den/die vorherige/n Fahrzeughalter*in zugelassen, muss die Verpflichtung zur schnellstmöglichen Ummeldung mit in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
Folgendes solltest du noch beachten: Der/die Käufer*in quittiert außerdem den Empfang der Schlüssel und der Fahrzeugpapiere, nachdem die vereinbarte Kaufsumme geflossen ist. Beim privaten Verkauf darf der/die Verkäufer*in die Gewährleistung für Mängel am Fahrzeug ausschließen. Der Kaufvertrag und alle weiteren zugehörigen Dokumente müssen in zweifacher Ausfertigung vorliegen (eine Ausfertigung für den/die Verkäufer*in, eine für den/die Käufer*in und jeweils von beiden Parteien unterschrieben werden.
In welchen Fällen kann ein Kaufvertrag rückabgewickelt werden?
Wurde der Vertrag im Internet geschlossen, greift das Fernabsatzgesetz. Darum kann in dem Fall binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und vom Kaufvertrag Abstand genommen werden.
Unterschreibt man den Vertrag in den Räumen oder auf dem Gelände des/der Verkäufer*in, gibt es kein Widerrufsrecht. Ausnahmen bestimmen wie immer die Regel. Benötigt man für den Kauf einen Kredit, den der Händler bei seiner Autobank vermittelt, kann der Vertrag gekündigt werden, wenn das Kreditinstitut das Darlehen nicht gewährt. Eine weitere Option ist das grundsätzliche Widerrufsrecht bei Krediten. Ein Rücktrittsrecht besteht zudem bei erheblichen Mängeln und nach der Weigerung des/der Verkäufer*in, diese zu beheben.
Im Autohandel funktioniert eine Vertragsauflösung nur, wenn „ein erheblicher Mangel vorliegt, damit ein Rücktritt erfolgen kann. Als erheblich gilt ein Mangel in der Regel, wenn die Kosten für dessen Behebung mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betragen würden. Im Streitfall entscheidet darüber aber das Gericht“, heißt es beim Versicherer Advocard. Aber nur dann, wenn der Schaden nicht im Vertrag vermerkt wurde, so die Expert*innen.
4. Worauf noch achten beim Gebrauchtwagenkauf?
Neben dem Auto selbst, wirft der Gebrauchtwagenkauf noch weitere Fragen auf. Zum Beispiel „Wo einen Gebrauchtwagen am besten kaufen?“. Die Reise beginnt meistens online bei mobile.de oder AutoScout24, aber es gibt noch weitere Plattformen, die zum Beispiel den Autokauf komplett online abwickeln oder alle aktuellen Gebrauchtwagen-Inserate in einer Suche binden. Wir haben eine Liste solcher Plattformen zusammengestellt:
Gebrauchtwagen-Suchmaschinen sind besonders am Anfang praktisch, wenn du erstmal nur den Markt überblicken willst. Die bekanntesten sind:
Außerdem floriert gerade Gebrauchtwagenkauf, der komplett online abgewickelt wird. Der Vorteil hierbei ist, dass du immer das 14-tägige Widerrufsrecht hast und somit einfacher vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Hier kannst du deinen Gebrauchtwagen online kaufen:
Meistens werden auf diesen Plattformen Händlerfahrzeuge mit einem Rabatt angeboten. Ein Ratenkauf ist gleich mit dabei ebenso wie die Lieferung vor die Haustür.
Kommt der Online-Autokauf für dich nicht infrage, kannst du deinen Gebrauchten beim Händler oder von einer Privatperson erwerben.
5. Gebrauchtwagenkauf vom Händler oder von privat?
Der Hauptvorteil, den du beim Kauf von einer Privatperson bekommst, ist natürlich der Preis. Was dabei entfällt, ist der Verhandlungsspielraum und die Händlergewährleistung. Man sollte also sehr genau prüfen, ob das Auto straßentauglich und mangelfrei ist. Denn private Verkäufer*innen dürfen mit einer Klausel im Kaufvertrag einen generellen Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Dieser greift nur dann nicht, wenn der/die Verkäufer*in zum Zeitpunkt des Verkaufes von einem Mangel wusste und diesen dir arglistig verschwiegen hat. Dann kannst du trotz generellem vertraglichen Gewährleistungsausschluss den Kaufvertrag anfechten und vom Kauf zurücktreten. Aber nur dann, wenn die arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann.
💡Übrigens: Gebrauchtwagengarantien von Händlern haben nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun. Die Garantie ist ein reines Verkaufstool des Handels. Die kann man mitunter gegen Aufpreis erwerben. Bei vielen Autohäusern ist sie Bestandteil des Vertrages und im Kaufpreis eingeschlossen. Die Bedingungen kann der/die Verkäufer*in allerdings frei bestimmen. Ist die Garantie kostenpflichtig, heißt es, Kosten und Nutzen genau abzuwägen.
6. Achtung: der Gewährleistungstrick
Kauft man im Autohaus und tritt beim Fahrzeug ein Mangel auf, wird die Sachmängelhaftung in die Pflicht genommen. Das gilt für alle anderen Unternehmen, die als Verkäufer*innen eines Autos auftreten. Unseriöse Verkäufer*innen versuchen die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen, indem sie den Passus „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ oder „ohne Gewährleistung“ in den Vertrag aufnehmen möchten. Oder sie behaupten, der/die Käufer*in ist ein Unternehmen. So wollen sie ihre gesetzliche Pflicht zur Sachmängelhaftung umgehen oder einen Privatkauf simulieren.
Beim privaten Kauf darf der/die private Verkäufer*in die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausschließen. Das ist oft mit der Floskel „gekauft wie gesehen“ gemeint. Allerdings ist diese Formulierung kein vollständiger Gewährleistungsausschluss. Es werden nur offensichtliche Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Beispiele für offensichtliche Mängel:
sichtbare Kratzer
Schrammen oder Beulen
Sprünge in der Windschutzscheibe
eine kaputte Klimaanlage, wenn sie zum Zeitpunkt der Besichtigung defekt war
Wenn nach dem Kauf ein sogenannter versteckter Mangel am Fahrzeug vorliegt und ein wirksamer genereller Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht getroffen wurde, kannst du als Käufer*in grundsätzlich folgende Gewährleistungsrechte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegen den/die Verkäufer*in geltend machen:
Reparatur
Neulieferung
Minderung
Schadenersatz
Rücktritt vom Kaufvertrag
Es kommt auf den Einzelfall an, welches Gewährleistungsrecht zur Verfügung steht (Neulieferung macht beim Gebrauchtwagenkauf keinen Sinn).
Beispiele für versteckte Mängel:
ein unrichtiger Kilometerstand (prüfe den Tachostand mit CARFAX)
ein zu hoher Ölverbrauch
eine defekte Zylinderkopfdichtung
ein äußerlich nicht erkennbarer Unfallschaden (prüfe Unfälle mit CARFAX)
💡 Ein genereller Gewährleistungsausschluss ist unter anderem dann nicht wirksam, wenn ein/e Verkäufer*in einen verdeckten Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs kennt, aber arglistig verschweigt. Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären wir hier.
7. Muss beim Autokauf ein aktueller TÜV vorliegen?
Muss nicht, sollte aber. Die meisten Händler stellen den Wagen vor dem Verkauf sowieso einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der Dekra vor. Das ist nicht uneigennützig, sondern ein gutes Verkaufsargument. Sollte die Hauptuntersuchung (HU) nicht aktuell sein, solltest du den nächsten Termin kennen. Denn den musst du dann wahrnehmen. Darum ist es nützlich, wenn das Auto ein „frisches Siegel“ hätte. Ein noch gültiger TÜV ist zudem für die Zulassung notwendig. In Deutschland gilt, dass bei Neufahrzeugen drei Jahre nach der Erstzulassung die Hauptuntersuchung erforderlich wird, dann alle zwei Jahre. Achtung allerdings bei ehemaligen Mietfahrzeugen, diese können einen TÜV besitzen, der nur ein Jahr gültig ist. Ist der Prüfbericht beim Fahrzeug nicht aktuell, steht es dir frei, einen Gutachter auf eigene Kosten zu beauftragen.
Wie kann ich Mängel und Unfallschäden beim Gebrauchtwagenkauf erkennen?
Selbst wenn nur ein geringer Aufprall beim Parken passiert, ist das Auto nicht mehr unfallfrei. Bei jedem Schaden, die durch externe Einwirkung während eines Unfalls entsteht und der über kleine kosmetische Mängel hinausgeht, handelt es sich um einen Unfallschaden. Doch wie kann man einen Unfallwagen erkennen?
Bei Kraftwagen, die aus den USA und Europa kommen, ist, bei entsprechender Datenlage, in der Gebrauchtwagenhistorie von CARFAX dokumentiert, ob das Auto in einen Unfall verwickelt war. Bei den US-Fahrzeugen ist dort auch notiert, wenn ein „Salvage Title“ eingetragen ist. So markieren die dortigen Behörden das Fahrzeug als Totalschaden.
Handelt es sich um ein Auto, das bislang nur in Deutschland zugelassen war, muss man als Käufer*in in die Trickkiste, da Fahrzeug-Identifizierungsnummern in der Bundesrepublik unter einen besonders strengen Datenschutz fallen.
Wir erklären, wie man bei einem, nennen wir es, deutschen Auto einen Unfall erkennen kann.
Begutachte das Auto am besten bei Tageslicht. das Auto am besten bei Tageslicht. So lassen sich Dellen und Schrammen schnell identifizieren. Das geht aber nur, wenn der Wagen frisch gewaschen ist.
Ist man unsicher, hilft der Tastsinn, indem man mit den Fingerkuppen über die kritischen Positionen (beispielsweise, wenn ein Lack optisch stumpf aussieht) entlangfährt.
Rost ist ebenfalls erkennbar, genauso wie unregelmäßig lackierte Stellen.
Ob ein Wagen nachlackiert wurde, lässt sich auch an den Dichtgummis an den Türen, um den Kofferraum oder an der Motorhaube feststellen. Dort dürfen keine Lackspritzer zu sehen sein.
Wurde an einer Stelle gespachtelt, findet man die, indem man mit einem Magneten über die Karosserie fährt. Metall hat eine anziehende Wirkung, Spachtelmasse nicht. Vorher solltest du dir merken, wie stark das Magnet ist und wie es sich z.B. am Kühlschrank verhält.
Ein Indiz für den Unfall sind die Spaltmaße. Das sind die Abstände benachbarter Bauteile wie zwischen Motorraumdeckel und Kotflügel. Im Automobilbau gilt ein regelmäßiges Spaltmaß als ein Qualitätsmerkmal. Beim Unfallfahrzeug ist das in den meisten Fällen aus den Fugen geraten. Die können mit einem Lineal oder einer Spaltmaßlehre (gibt es im Onlinehandel) nachgemessen werden. Oder du steckst einen Kugelschreiber in den Spalt und führst ihn durch. So können die Veränderungen auch auffallen.
Schaue dir das Reifenprofil genau an. Ist es auf einer Seite stark abgenutzt, ist das ein Warnsignal, dass die Reifen nicht mehr gleichmäßig abrollen. Das könnte auf einen Fahrwerksschaden hindeuten. Das gilt auch für die Felgen. Sind die beschädigt, sollte man kritisch nachfragen. Entweder ist der/die bisherige Fahrer*in nur ungeschickt und hat sie beim Einparken verkratzt oder es rührt von einem Unfall her. In dem Fall muss ein Fachmann ran. Der kann das Fahrzeug dann auf die Hebebühne fahren, um zu sehen, ob die Spurstangen und Radaufhängungen betroffen sind.
Wie leicht die Autotür schließt, ist ebenfalls ein Prüfansatz. Sie muss ohne großes Getöse und Kraftanstrengung zufallen. Tut sie das nicht, kann das ein Hinweis auf einen Unfall sein, denn sie hat sich entweder verzogen oder sie wurde nach einer Karambolage ausgetauscht.
Ein Blick in den Motorraum des Fahrzeugs lohnt sich. Registriert man hier Schweiß- oder Stauchspuren, kann das eine Folge eines Zusammenstoßes sein.
Und so banal es ist, aber bei der Fahrzeugbesichtigung empfiehlt es sich, die Teppichmatte im Kofferraum anzuheben und den Boden auf Schweißarbeiten und Roststellen hin zu untersuchen.
Bei der Prüfung ist gut, wenn man das Fahrzeug nach dem Vier-Augen-Prinzip mit einer Begleitung begutachtet. Geschickte Verkäufer reden bei der Besichtigung oft viel und alles harmlos. Das kann ablenken.
Wie viele Kilometer sollte ein gebrauchtes Auto haben?
Auf diese Frage gib es keine richtige Antwort, denn sie hängt von vielen Faktoren ab: Wie alt ist das Fahrzeug? Wie wurde es benutzt? Welcher Motor ist verbaut? Wie hoch ist die Kilometerlaufleistung? Ist die letztere hoch, können bald nach dem Kauf Verschleißteile fällig sein, wie Bremsen, Luftfilter, Getriebe oder KAT. Andererseits wenn das Fahrzeug vorwiegend auf Autobahnen bewegt wurde, dürfte es weniger Probleme mit dem Verschleiß geben. Anders ist es bei Kurzstrecken, wo der Motor nie wirklich in die Gänge kommt und die Batterie bei einem Hybrid- oder Elektrofahrzeug nicht richtig, sondern immer nur ein bisschen geladen wird und die Bremsen samt Kupplung sehr viel zum Einsatz kommen.
ADAC geht von einer durchschnittlichen Laufleistung von 15.000 Kilometern pro Jahr aus. Fährt man aber ein paar Mal mit dem Auto in den Urlaub, wird dieser Durchschnitt schnell überschritten. Hinzu kommt das Problem der Tachomanipulation bei älteren Gebrauchten und Fahrzeugen der Oberklasse. Trickserei mit dem Kilometerstand ist nicht unbedingt gefährlich, kann aber teuer werden, wenn unerwartet etwas am Auto kaputtgeht, weil die Inspektionsintervalle nicht eingehalten wurden.
💡Tipp: Verbrennungsmotoren mit kleinerem Hubraum (unter zwei Litern) werden schneller ausgeschöpft als die größeren Motoren. Einem Diesel machen die vielen Kilometer nichts aus, sehr wohl aber die Kurzstrecken. Deshalb solltest du auf den Zustand des Dieselpartikelfilters achten oder erfragen, wann der Wechsel fällig sein könnte.
Grundsätzlich gilt dennoch: je weniger Kilometer, natürlich dem Alter entsprechend, desto besser.
Wie alt sollte ein Gebrauchtwagen sein?
Diese Frage bezieht sich nicht auf Old- oder Youngtimer, sondern auf ganz normale Gebrauchtwagen für den täglichen Gebrauch. Wann ist ein Gebrauchtwagen zu alt? Auf Nummer sicher fährst du mit einem vier bis fünf Jahre alten Auto mit einer Kilometerlaufleistung von maximal 80.000 Kilometern-Tatsache ist, dass das Alter des Autos nicht so wichtig wie seine Kilometerlaufleistung ist. Ein junger Gebrauchter, der ausschließlich in der Stadt bewegt wurde, kann anfälliger sein als ein Autobahnbewohner. Deshalb ist bei Klein- und Mittelklassewagen, die in der Stadt gerade noch einen Parkplatz finden, Vorsicht geboten. Das gleiche gilt auch für Familien-SUVs oder Vans. Gerade wenn du deinen Gebrauchten von Privat kaufst, raten wir dazu, so viele Informationen wie möglich in Erfahrung zu bringen.
8. Was muss ich bei der Bezahlung beachten?
Eine Online-Überweisung stellt kein Problem dar. Man sollte nur das eigene Überweisungslimit beachten und eine anstehende Überweisung, die das Limit überschreitet, mit der Bank abklären. Anders verhält es sich bei Barzahlungen. Sie sind erlaubt, aber ab 10.000 Euro fällt der Betrag unter Geldwäschegesetz. Ab dieser Summe muss die Herkunft des Geldes nachgewiesen werden. Tätigt man einen Barkauf im EU-Ausland, ist das Geld beim deutschen Zoll anzumelden.
9. Worauf muss ich beim Gebrauchtwagenkauf aus dem Ausland achten?
Was brauche ich beim Kauf aus dem Ausland? Kaufvertrag und/oder die Rechnung sowie Zulassungsdokumente. Stimmt der Name des/der Verkäufers*in in der Zulassung überein oder liegt eine Vollmacht vor, ist damit gesichert, dass das Fahrzeug wirklich der genannten Person gehört und nicht verpfändet ist. Zusätzlich empfiehlt sich eine „Certificate of Conformity“, also ein Konformitätszertifikat, rät die Verbraucherschutzzentrale der EU. Das Papier belegt die Typengenehmigung der Europäischen Union für das Fahrzeug. Wenn es der Händler nicht hat, kann man beim Hersteller ein Duplikat anfordern. Einige nützliche Informationen haben wir in unserem CARFAX Import Check zusammengefasst. (link to the import check).