Garantie oder Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf
- 1. Gebrauchtwagengewährleistung beim Privatverkauf und Händler*innen
- 2. Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung
- 3. Alles über die Gebrauchtwagengarantie
Wenn am gerade gekauften Auto ein Sachmangel auftritt, ist dies meist durch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung abgedeckt. Wem das nicht genügt, kann ein Gebrauchtwagen mit Garantie erwerben.
Das wichtigste in Fragen Garantie vs. Gewährleistung auf einen Blick:
✔ Gewährleistung ist eine europaweite Pflicht ✔ Bei Händler*innen läuft die Frist zwei Jahre, kann aber auf ein Jahr verkürzt werden ✔ Die Garantiezeit bezieht sich auf das Fahrzeug und nicht auf den Eigner ✔ Eine Garantie von Autohändler*innen ist eine freiwillige Leistung ✔ Garantie beim Kauf: Die Garantie kann verlängert werden ✔ Händler*innen sind nicht verpflichtet, eine Garantie zu geben
Wenn du mehr über den Unterschied von Garantie und Gewährleistung erfahren willst, lies einfach weiter.
1. Gebrauchtwagengewährleistung beim Privatverkauf und Händler*innen
Was bedeutet die Gewährleistung? Um Gebrauchtwagenkäufer vor unseriösen Autoverkäufer*innen zu schützen, gibt es eine europaweite gesetzliche Gewährleistungspflicht (Richtlinie 1999/44/EG). In Deutschland wurden die Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch übernommen. Dort steht, dass die Gewährleistung mindestens ein Jahr lang greift, sowohl beim Erwerb aus privater Hand als auch beim Gebrauchtwagenkauf bei einem/einer Autohändler*in.
Gewährleistung bedeutet also, dass Verkäufer*innen mindestens die ersten zwölf Monate nach dem Verkauf für alle Reparaturen von Sachmängeln geradestehen müssen, die nachweislich vor dem Besitzerwechsel auftraten. Nur muss es klar sein, dass der Schaden schon vor dem Kauf entstanden ist. Das ist nicht immer einfach und endet gerade bei privaten Geschäften hin und wieder in einem Streit.
Gewährleistung beim Privatkauf
Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Kauf vom Profi und dem von privat: Private Verkäufer*innen können die gesetzliche Regelung per Ausschlussklausel im Kfz-Kaufvertrag umgehen. Wie der Passus formuliert werden sollte, wissen Rechtsanwält*innen, oder man hält sich an die Formulierungen in Musterverträgen. Ist der Ausschluss nicht korrekt definiert, käme es im Fall einer Reklamation des aktuellen Besitzers bzw. Besitzerin zu einem Beweisverfahren.
In den ersten sechs Monaten müssen ehemalige Besitzer*innen nachweisen, dass der Schaden nicht von ihnen kommen. Nach einem halben Jahr liegt die Beweispflicht grundsätzlich bei den neuen Eigentümer*innen. Das bedeutet: Neutraler Gutachter*innen werden hinzugezogen, die beurteilen, ob der Schaden schon vor dem Kauf existierte. Ist der/die Verkäufer*in dennoch nicht bereit, die Kosten für eine Reparatur zu übernehmen, den Kaufpreis zu mindern oder den Kaufvertrag zu stornieren, ist der nächste Schritt eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Gewährleistung beim Handelskauf
Der Autohändler oder die Autohändlerin sind auf die Dauer von zwei Jahren an die Gewährleistung gebunden. Gewerbliche Verkäufer*innen können diese beim Gebrauchtwagenverkauf nicht vertraglich ausschließen, aber auf ein Jahr begrenzen. Hier muss man unterscheiden, ob es sich um einen Sachmangel, eine Verschleißerscheinung oder sogar um eine arglistige Täuschung handelt. In dem Fall läuft die Gewährleistung erst 30 Jahre nach dem Verkauf ab.
2. Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung
Der kleine Unterschied: Eine Gewährleistung ist etwas anderes als eine Garantie. Im Gegensatz zur Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf ist die Garantie freiwillig. Sie wird aber vom Hersteller beim Neuwagenkauf gewährt, um den Kunden von der Solidität des Angebots zu überzeugen. Was genau garantiert wird, entscheidet der Garantiegeber. Auch wie lange diese läuft. So gewährt zum Beispiel Hyundai mit einer Garantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung, eine zusätzliche, ebenso lange Lackgarantie und eine 12-Jahre-Garantie gegen Durchrostung. Das ist ein zeitlich äußerst weitgefasstes Qualitätsversprechen.
Gewährleistung ist, wie bereits erwähnt, zeitlich begrenzt und betrifft hauptsächlich Schäden (z.B. am Motor oder Getriebe), die Verkäufer*innen nachweislich zur Last gelegt werden können. Ob Verschleiß als Schaden angesehen werden kann, ist immer eine Abwägung. Gewährleistung deckt Verschleißschäden häufig nicht ab.
Die Garantiezeit bezieht sich auf das Fahrzeug und nicht auf Eigner*innen. Verkauft der/die Erstbesitzer*in das Auto innerhalb der Fristen, läuft das Haftungsversprechen auch bei neuen Eigentümer*innen bis zum Ende der Laufzeit.
3. Alles über die Gebrauchtwagengarantie
Garantiezeit kann verlängert werden: Beim Autoneukauf gewährt der Hersteller eine Garantie. Läuft die ab, kann man bei den meisten Automarken die Frist mit einer Anschlussgarantie verlängern. Das läuft meist über den Autohändler.
Eine laufende Garantie ist beim Gebrauchtwagenverkauf ein Pluspunkt. Wenn die Frist abläuft oder die Kilometerbegrenzung erreicht wird, lohnt sich die Überlegung einer Funktionsgarantie. Sie deckt Instandhaltungskosten von mechanischen und elektrischen Bauteilen.
BMW bietet in dem Fall eine einjährige Komplettgarantie auf alle mechanischen und elektronischen Teile des Fahrzeuges ohne Kilometerbegrenzung: Die Garantie umfasst Autos, die älter als drei Jahre nach Erstzulassung sind. Möglich ist auch eine Laufzeitverlängerung von bis zu 24 Monaten. Danach greift das Angebot einer Gebrauchtwagengarantie. Die gibt es laut Hersteller für BMW- und MINI-Fahrzeuge bis zu einem Alter von 12 Jahren nach Erstzulassung. Die Kilometerbegrenzung bei Abschluss beträgt 160.000 km.
Händler*innen sind nicht verpflichtet, eine Garantie zu geben. Doch bieten sie das an, sollte man rechnen. Denn die meisten Verträge beinhalten eine Selbstbeteiligung. Je älter das Auto, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Reparaturen kommt. Die Entscheidung, ob das mit der Selbstbeteiligungssumme abgedeckt ist oder nicht, müssen Gebrauchtwagenkäufer*innen selbst treffen.
Eine wichtige Rolle, ob ein möglicher Garantiefall eintritt, spielt das Scheckheft. Die Dokumentation ist ein guter Beleg, dass das Auto regelmäßig gewartet wurde und der Schaden nicht durch eine „Serviceallergie“ des vorherigen Eigners entstanden ist. Mal abgesehen davon, dass es auch Fahrer*innen ein sicheres Gefühl gibt, wenn das Fahrzeug immer gecheckt wurde. Das gilt für Gebrauchtwagen genauso wie für Neuwagen.