Autohistorie - Anzahl der Vorbesitzer ermitteln
Überprüfe, wie viele Besitzer das Auto hatte und wie es genutzt wurde.
Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist immer eine beträchtliche Investition und will darum gut überlegt sein. Doch bevor man das Fahrzeug sein Eigen nennt, sollte man sich nicht nur auf den Augenschein verlassen, sondern auch die Informationen des/der Verkäufer*in zum technischen Zustand überprüfen. Ein guter Maßstab sind die Anzahl der Vorbesitzer*innen und die Haltedauer.
Entscheidend für den Zustand sind die Vorbesitzer*innen
Eine wichtige Angabe in der CARFAX Gebrauchtwagenhistorie ist die jeweilige Haltedauer und die Art der Nutzung (gewerblich oder privat). Die Anzahl der Halter sowie wie lange das Auto jeweils gefahren wurde, lässt Rückschlüsse auf den Zustand vom gebrauchten Auto zu. Ist das Auto durch viele Hände und das in kurzen Abständen gewandert, könnte das ein Hinweis auf einen versteckten Mangel sein. Vielleicht war das der Grund, warum die Besitzer*innen das Auto eventuell schnell wieder loswerden wollten.
Bitte beachte, dass für Autos, die bislang nur in Deutschland zugelassen waren, gibt es keine CARFAX Gebrauchtwagenhistorie. Denn die Fahrgestellnummer wird in Deutschland datenschutzrechtlich besonders geschützt, daher kann CARFAX keine Informationen zu deutschen Fahrzeugen anbieten.
Vorbesitzer*innen kennen Vor- und Nachteile aus dem Effeff
Die vorherigen Eigentümer*innen sind immer eine Fundgrube für Informationen. Kauft man nicht privat, sondern über den Handel, trifft man den/die Verkäufer*in nicht persönlich. War das Auto in der Bundesrepublik zugelassen, gibt es zwei Optionen, um den Namen der Vorgänger*innen zu erfahren: Wer das Auto zuletzt besessen hat, ist in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) eingetragen. Wenn man mithilfe des Internets die Kontaktdaten ermittelt, steht es jedem frei, nachzufragen, ob der/die vorherige Eigentümer*in Auskunft gibt. Dazu ist aber niemand verpflichtet. Bei einer Tageszulassung ist das nicht notwendig, denn hier ist immer das Autohaus als Erstbesitzer eingetragen.
💡 Bei der Tageszulassung wird das Auto für einen Tag auf das Autohaus zugelassen. Das vermindert die Lagerbestände der Hersteller und die Fahrzeuge gehen in die Absatzstatistik ein. An- und Abmeldung wird zwar in den Papieren dokumentiert, aber das Auto kaum bewegt. Die Tageszulassung gibt dem Autohandel Spielraum für eine höhere Rabattierung und ist somit als reines Verkaufsinstrument anzusehen.
Im Falle von mehreren Vorbesitzern*innen erfährt man das über den Eintrag nicht, da hier nur der/die Letzte in der Kette dokumentiert ist. Ob beim Verkauf über die Anzahl informiert werden muss, beurteilte das OLG München am 14.03.2018. Im Urteil steht: Gibt der Autoverkäufer im Kaufvertragsformular an, dass das Fahrzeug zwei Vorbesitzer gehabt hat, so ist diese Erklärung nach §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass auf die im Fahrzeugbrief eingetragenen Vorhalter Bezug genommen wird. Die tatsächlichen Besitz- oder Nutzungsverhältnisse können hiervon abweichen. Beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens trifft den Verkäufer grundsätzlich keine Aufklärungspflicht, wie, wann und von wem das zum Verkauf stehende Fahrzeug beschafft wurde und wer das Auto gelenkt hat. Das bedeutet, man ist auf den „Good Will“ des/der Anbieter*in angewiesen.
Die zweite Möglichkeit ist die Nachfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Das geht allerdings nur dann, wenn man darlegen kann, dass man die Daten zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung oder zur Befriedigung beziehungsweise Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (§ 39 Absatz 1 StVG). Auf Deutsch: Man muss also ganz genau über den Text des Auskunftsersuchens nachdenken. Ein Versuch ist es wert.
💡 Die Anfragen gehen formlos schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 223, mit Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen ausnahmslos auf dem Postweg übersandt. Es fällt eine Gebühr von 5,10 € plus Postgebühren an.
Der Kauf von privat sollte genau gecheckt werden
Die bestmögliche Prüfung der Verkäuferangaben ist vor allem beim Kauf eines Autos von privat aus dem europäischen Ausland ein Muss. Denn das EU-Verbraucherschutzgesetz gilt nicht bei Geschäften zwischen Privatpersonen, sondern nur dann, wenn ein Unternehmen an eine/n Verbraucher*in verkauft hat, warnt die Europäische Verbraucherzentrale. Garantien oder ähnliche Verbraucherschutzwerkzeuge greifen hier nicht.
Kilometerstand und Anzahl der Vorbesitzer*innen im Verhältnis
Wichtig ist darüber hinaus das Verhältnis der Anzahl der Vorbesitzer*innen zum Kilometerstand. Selbst wenn das Auto aus 1. Hand gekauft wurde, kann es nicht mehr im besten technischen Zustand sein. Es könnte sich um ein Auto eines Außendienstlers, einer Außendienstlerin oder ein Fahrzeug im Serviceeinsatz gehandelt haben, welches ständig durch die Lande fährt. Verschleiß lässt sich auch bei den teuersten Autos nicht vermeiden.
Das Gegenteil könnte aber auch zutreffen. Dann, wenn das Fahrzeug nur als Zweitwagen eingesetzt wurde. Da ist es möglich, dass die Laufleistung sehr niedrig ist. Stand das selten genutzte Auto zudem noch in der Garage, kann man zum Kauf nur gratulieren. Doch das sind Glücksfälle und die sind eher die Ausnahme statt der Regel.